05.10.2013, 15:10
Die in der Düngemittelverordnung aufgeführten Düngemittel sind nach Kriterien , die Risiken und Nutzen abschätzen zugelassen. Der Anwender dieser Düngemittel braucht öfter eine Kombination/Mischung verschiedener dieser Düngemittel. Selbst wenn bei der Mischung von solchen Düngemitteln keine chemischen Reaktionen auftreten und dem Arbeitsschutz genüge getan wird ist das nicht erlaubt; also sind mehrere Arbeitsgänge für den Anwender notwendig.
Ich denke grundsätzlich sollten zugelassene Düngemittel untereinander mischbar sein.
Die Düngemittelverordnung regelt viel zu viele Details, einen Rahmenvorgabe hielte ich für besser.
Ich denke grundsätzlich sollten zugelassene Düngemittel untereinander mischbar sein.
Die Düngemittelverordnung regelt viel zu viele Details, einen Rahmenvorgabe hielte ich für besser.