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Normale Version: EU-DÜVO
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Diesmal geht es über die EU-Verordnung EU DÜVO 4632013.
In dieser Verordnung gibt es redaktionelle ( Übersetzung) und substantielle Fehler.
In der Verordnung wird mehrfach von Chlor gesprochen aber Chlorid ist wohl gemeint. Zwischen beiden bestehen gravierende Unterschiede. Ich frage mich wer hat hier Korrektur gelesen ?
Bei einer Nasssiebung für Branntkalke sehe ich auch Probleme. Die Erwärmung führt sicherlich zu Veränderungen des Korngrößenmusters.
Am meisten ärgern mich die Typenvielfalt ( wenn ich mir das Verfahren bei den Mineraldüngern vorstelle ist das ein Schritt zurück in die 70iger Jahre) und die Differenzierung in Naturkalk und industrielle Herkünfte . So werden Klischees bedient: Natur gleich gut und Industrie gleich negativ. Hier möchte jemand auf einer Welle mitschwimmen ( Da stellt sich die Frage :Wer hat den Text verfasst ?) Dabei wissen wir und sicherlich auch die Verfasser dass das so nicht ist. Die Natur kennt keine Moral.
Meinem Verständnis nach hat sich eine Verordnung nur an Sachargumenten zu orientieren.

yehia matter

Die Kride-Kalke werden unter:
5 a) Kreide-Standardqualität und
5 b) Kreide-Feinequalität geteilt.
In beiden Fällen ist nur die Nasssiebung im Text angegeben insgesamt 4 x Nasssiebung. Ich vermute, dass bei jeder Qualität eine Nasssiebung und eine Trockensiebung vorgesehen. Nur im Text ist das alles durcheinander geraten.
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